TREKSTOR EG 3168
Der E-Scooter TREKSTOR EG 3168 erfüllt alle rechtlichen Anforderungen, um sich damit im Straßenverkehr in Deutschland bewegen zu dürfen. Das betrifft all die vom Gesetz vorgeschriebenen Sicherheitsaspekte wie Lampen, Reflektoren und Bremsen, sowie den obligatorischen Halter zur Anbringung des Kennzeichens nach der Anmeldung bei der Versicherung. Die Hürden für den Nutzer vom Kauf bis zur Nutzung sind also äußerst gering, dennoch gibt es hier ein paar Dinge zu beachten.

Portabilität
Während Fahrräder groß und sperrig sind, punkten unsere E-Roller mit großer Flexibilität im Alltag. Sie haben das Ziel erreicht? Dann können die Roller mit nur wenigen Handgriffen zusammengeklappt und locker getragen werden. Das ist besonders praktisch, wenn man bis zum nächsten Bahnhof muss und dort in einen Zug einsteigt, der zu gewissen Uhrzeiten auch etwas voller sein kann. So ist selbst das Zugfahren mit dem Roller komfortabel, einfach, platzsparend und unkompliziert.
Genug Saft für alle wichtigen Wege
TREKSTOR E-Scooter wurden so konzipiert, dass der Akku für alle wichtigen Wege ausreicht – die Reichweite genügt für maximal 25 Kilometer*. Zudem bieten die Elektromotoren ausreichend Leistung, um selbst bei ansteigenden Wegen flink vorwärts zu kommen und ordentlich Spaß bei der Fahrt zu bieten. Die Maximalgeschwindigkeit ist gesetzlich auf 20 km/h limitiert.

Akku
Akkus für E-Scooter werden recht einfach wieder aufgeladen: die Gefährte werden einfach mit Hilfe des Adapters an die nächste Steckdose angestöpselt und der Ladevorgang beginnt automatisch. Und bei speziellen Roller-Modellen kann der Akku sogar entfernt und an einem ganz anderen Ort geladen werden – das sorgt für noch mehr Variabilität bei der Nutzung. Simples Fallbeispiel: Die Wohnung liegt im vierten Stock, einen Aufzug gibt es nicht. Da wäre es doch praktisch, nur den Akku mit nach oben nehmen zu müssen, statt den gesamten Roller.